5. Mit Eingabe vom 10. März 2017 gelangte die Beschwerdeführerin an die Aufsichtsbehörde. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung des Konkursamts vom 28. Februar 2017 und Gutheissung ihres Antrags auf Auszahlung des Betrags von CHF 50‘390.00. Eventualiter sei die Sache an das Konkursamt zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Sie erklärte, bei der umfassenden Beistandschaft entfalle die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person vollumfänglich, weshalb B.________ sel. eine Abtretungserklärung gar nicht rechtsgültig hätte unterzeichnen können.