2 vom 1. Oktober 2015 bis 2. Juli 2016. Das Konkursamt lehnte dieses Gesuch mit Verfügung vom 28. Februar 2017 ab (BB 11). Zur Begründung führte es aus, B.________ sel. habe die Nachzahlungen der Ausgleichskasse – soweit ersichtlich – nie der Beschwerdeführerin abgetreten. Die Beschwerdeführerin könne ihre Forderung von CHF 50‘390.00 als Konkursforderung in der 3. Klasse geltend machen. 4. Am 6. März 2017 nahm die Bank EEK die Saldierung des Bankkontos von B.________ sel. vor und überwies einen Betrag von CHF 75‘619.45 an das Konkursamt.