Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Schuldner setzte sich gegen eine Bedarfsrechnung zur Wehr. Er liess sich durch einen Anwalt vertreten und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege. In der Beschwerde rügte er eine zu tiefe Veranlagung des Existenzminimums, namentlich indem er einen höheren Grundbetrag und Zuschläge für die Miete, Krankenkassenprämien sowie für Unterhaltsbeiträge verlangte. Die Kammer verneinte die Notwendigkeit einer Verbeiständung. Auszug aus den Erwägungen: (...)