11 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 25. November 2016 betreffend die Anpassungen der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten Wandelanleihe mit einem Gesamtnennwert von CHF 100‘000‘000, 4% Coupon, fällig am ________ 2020 (Valorennummer ________ / ISIN ________), wird genehmigt. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'000.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt und dem von ihr geleisteten Vorschuss entnommen.