Der Verwaltungsratspräsident der Gesuchstellerin hat zudem bestätigt, dass Alternativen geprüft, diese aber nicht erfolgsversprechend gewesen seien. Der Beschluss erweist sich als notwendiges Element eines umfassenden Rekapitalisierungspakets. Als solcher ist er notwendig und geeignet, die Notlage zu beseitigen. 17.5 Eine Verweigerung der Genehmigung ist unter der Thematik von Art. 1177 Ziff. 2 OR nicht angezeigt.