9 wonach ohne Refinanzierung «erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit» angezeigt seien. Die Streichung der Put Option, d.h. des Rechts, die vorzeitige Rückzahlung des Anleihens zu verlangen, ist erforderlich: Der Zufluss von netto CHF 160 Mio. aus der beschlossenen und bereits umgesetzten Kapitalerhöhung (GB 2; GB 18-20) steht unter der Bedingung, dass der Investor Put gestrichen wird (Protokoll der a.o. GV vom 2. Dezember 2016, GB 14 S. 3 unten).