Was die Zukunft anbetreffe, so sei er guten Mutes, dass die Gesuchstellerin die erforderlichen Mittel bis 2020 erwirtschaften könne. Zudem sei die Gesuchstellerin auch weiterhin bemüht, Kosten einzusparen. 17.4 Nach Einsicht in die eingereichten Abschlüsse (GB 21 und 22) ist offensichtlich, dass sich die Gesuchstellerin in einer finanziellen Notlage befand. Es drohte die Nachlassstundung oder der Konkurs. Die Befragung des Verwaltungsratspräsidenten der Gesuchstellerin hat dieses Bild bestätigt. Ergänzend kann auf die Einschätzung der Revisionsgesellschaft D.________ (GB 21 S. 17) hingewiesen werden,