8 stand an Liquidität von CHF 50 Mio. benötige, zu dessen Erhalt sie sich gegenüber den kreditgebenden Banken vertraglich verpflichtet habe (Rz. 71 des Gesuchs). In Kenntnis dieser Finanzlage seien die Banken nicht bereit gewesen, die im Jahr 2017 ablaufenden Hypotheken (CHF 30 Mio.) und Garantielimiten (CHF 60 Mio.) unverändert weiterzuführen (Rz. 77 des Gesuchs). Mangels Alternativen (vgl. Rz. 80 des Gesuchs) habe die Gesuchstellerin ein Rekapitalisierungsprogramm mit drei voneinander abhängigen Massnahmen eingeleitet.