7 Der Gläubigerversammlung lagen der Konzernabschluss der A.________ Gruppe (GB 22) und der Einzelabschluss der Gesuchstellerin (GB 21) vor, beides per 30. September 2016. Die Abschlüsse waren revidiert und bei Beschlussfassung nicht älter als sechs Monate. Über die Gläubigerversammlung wurde sodann eine öffentliche Urkunde errichtet (GB 12) und es wurde ein Teilnehmerverzeichnis erstellt (hinter GB 12). Die Notarin prüfte die Vertretungsberechtigung der Gläubiger und stellte fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss konstituiert war.