im Folgenden: GGV) sowie allenfalls weitere, in den Anleihensbedingungen statuierte Vorgaben zu beachten (Art. 1 Abs. 1 GGV). Die Gesuchstellerin publizierte ihre Einladung zur Gläubigersammlung vom 24. November 2016 mitsamt Traktandenliste im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom ________ 2016 (GB 8 und 9). Wie in den Anleihensbedingungen vorgesehen (GB 6 Ziff. 10 S. 43), publizierte sie den gleichen Text zudem auf der News-Plattform der SIX Swiss Exchange (GB 10 und 11).