Die Anleihensgläubiger werden über das Inkrafttreten der Änderungen der Anleihensbedingungen (einschliesslich des Anpassungsdatums) in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Anleihensbedingungen mittels Publikation auf der Website der SIX Swiss Exchange AG (https://www.six-exchange- regulation.com/de/home/publications/official-notices.html) informiert.