Diese Genehmigung wird rechtskräftig, wenn entweder innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdefrist von 30 Tagen nach Publikation der Genehmigung keine Beschwerde an das Bundesgericht erhoben oder die Beschwerde abgewiesen wurde. Die Änderungen gemäss Buchstabe A oben treten danach an dem Tage in Kraft (Anpassungsdatum), der in der Publikation gemäss Artikel 10 der Anleihensbedingungen (siehe nachstehend) genannt wird, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Eintritt der Rechtskraft des Genehmigungsentscheides.