Damit die Änderungen gemäss Buchstabe A Gültigkeit erlangen, müssen sie (nachdem die Bedingungen gemäss Buchstabe B eingetreten sind) durch das Obergericht des Kantons Bern genehmigt werden. Diese Genehmigung wird rechtskräftig, wenn entweder innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdefrist von 30 Tagen nach Publikation der Genehmigung keine Beschwerde an das Bundesgericht erhoben oder die Beschwerde abgewiesen wurde.