ii) Eintragung einer Erhöhung des bedingten Kapitals der Gesellschaft im Handelsregister des Kantons Bern auf einen Mindestumfang, der zur Sicherstellung der Wandelrechte der Anleihensgläubiger aufgrund der geänderten Anleihensbedingungen (im Falle der Anwendung des Floor-Preises) ausreicht; und