Der reduzierte Wandelpreis darf aber nicht höher als der Cap-Preis und nicht tiefer als der Floor-Preis liegen. Der Floor-Preis entspricht dem definitiven Bezugspreis (Offer Price) pro A.________ Aktie in der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung mittels Bezugsrechtsemission wie sie in der am 11. November 2016 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publizierten Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft angekündigt wird plus einer Prämie von 25%. Der Cap- Preis entspricht der Summe aus (i) dem theoretischen Preis der A.____