3 13.1 Nach Art. 17 Abs. 2 SchKG muss eine Beschwerde innert zehn Tagen seit Kenntnisnahme der Verfügung angebracht werden. Die Verfügung vom 23. November 2016 wurde der Beschwerdeführerin am 25. November 2016 zugestellt (vgl. Sendungsverfolgung Nr. 98.34.148464.05087848, E-Mail des Konkursamtes vom 27. Januar 2017). Damit hat sie mit ihrer Eingabe vom 13. Dezember 2016 (Postaufgabe am selben Tag) grundsätzlich die zehntägige Beschwerdefrist verpasst.