4. Mit Entscheid vom 5. September 2016 (VB 4) wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Die Einstellung des Konkursverfahrens wurde öffentlich publiziert. Innert der angesetzten Frist bis zum 2. Oktober 2016 leistete kein Gläubiger den geforderten Kostenvorschuss zur Durchführung des Verfahrens.