Gegen Vorweisung der entsprechenden Zahlungsbelege kann sich der Schuldner bereits vor dem Nachweis der dreimaligen Zahlung vom Betreibungsamt die im Existenzminimum nicht berücksichtigten Positionen vergüten lassen (MESSER, Aus der Praxis der Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen des Kanton Bern, in dubio 2/13, 65). Nach dieser Regel ist das Amt im Uebrigen beim Nachweis für die Zahlung der AHV-Beiträge verfahren und hat den Posten schliesslich im Bedarf angerechnet.