Als Beweismittel kommen Quittungen, Post- oder Bankkontoauszüge oder eine Zahlungsbestätigung des Versicherers in Frage. Blosse Fakturen, Vertragspolicen oder Mahnungen genügen für den Zahlungsnachweis nicht - sie vermögen nur die Zahlungspflicht, nicht aber erfolgte Zahlungen zu beweisen.