Andere monatliche Aufwendungen sind dem Pfändungsprotokoll nicht zu entnehmen (VB 1). Gestützt auf diese Angaben nahm das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West eine sog. Gesamtrechnung vor und verfügte am 13. Oktober 2016 eine pfändbare Lohnquote vom Fr. 4'190.-- (VB 2).