Nach mehreren erfolglosen Versuchen fand am 5. Oktober 2016 in Anwesenheit der Ehefrau der Pfändungsvollzug statt. Sie deklarierte Renteneinkünfte des Schuldners in der Höhe von Fr. 8'318.35 (PK-, SUVA- und IV-Rente) und eine eigene IV-Rente im Betrag von Fr. 1'763.--. Geltend gemacht wurden ferner Wohnkosten von Fr. 3'300.--, deren Bezahlung anlässlich des Pfändungsvollzuges allerdings unbelegt blieb. Andere monatliche Aufwendungen sind dem Pfändungsprotokoll nicht zu entnehmen (VB 1).