Gegenstand Lohnpfändung / Rentenpfändung Regeste: Pfändung von Erwerbs- bzw. Erwerbsersatzeinkommen Abgrenzung von unpfändbaren und beschränkt pfändbaren Renten (Art. 92/93 SchKG). Berechnungsregeln, wenn sich das Einkommen des Schuldners aus unpfändbaren Einkünfte gemäss Art. 92 SchKG sowie aus beschränkt pfändbarem Ersatzeinkommen (Art. 93 SchKG) zusammensetzt (E. 8 + 9). Erwägungen: 1. A.________ (Schuldner) wird für Steuerausstände und andere Schulden betrieben.