Die Dienststelle Seeland schloss am 11. November 2016 auf Abweisung der Beschwerde. Am 17. November 2016 hielt die A.________ GmbH an ihren Anträgen fest und äusserte sich zur Begründetheit diverser Forderungen. 3. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten.