"Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, werden wir die zuständige Polizeibehörde mit der Zustellung des Dokumentes beauftragen. In diesem Fall werden wir gegen Sie Strafanzeige wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB einreichen." 2. Dagegen erhob die A.________ GmbH am 21. Oktober 2016 Beschwerde und rügte das Zustellprozedere. Eine Strafanzeige sei weder berechtigt noch haltbar.