Gemäss Angaben der Dienststelle Seeland steht für die Gemeinde D.________ zurzeit kein Betreibungsweibel zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde B.________ als Geschäftsführer der A.________ GmbH am 20. Oktober 2016 zur Abholung des Zahlungsbefehls auf dem Amt aufgefordert. Die Abholungseinladung wurde mit folgendem Zusatz versehen: