2. Das Gesuch um Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - dem Schuldner, C.________ - dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland West Bern, 13. Dezember 2016 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger