Weiter beantragte er, das Betreibungsamt sei anzuweisen, in der besagten Betreibung eine Nachpfändung durchzuführen und die neu gepfändeten Vermögenswerte umgehend zu Gunsten des Beschwerdeführers zu verwerten. Schliesslich stellte der Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren ein Gesuch um Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt.