12. Mit Eingabe vom 16. September 2016 gelangte der Beschwerdeführer an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und verlangte die vollumfängliche Aufhebung des Verlustscheins infolge Pfändung in der Betreibung Nr. .________ des Betreibungsamts vom 5. September 2016. Weiter beantragte er, das Betreibungsamt sei anzuweisen, in der besagten Betreibung eine Nachpfändung durchzuführen und die neu gepfändeten Vermögenswerte umgehend zu Gunsten des Beschwerdeführers zu verwerten.