2 8. Mit Schreiben vom 22. April 2016 wurde die D.________(Unternehmung) unter Hinweis auf Art. 825 sowie Art. 788 OR angefragt, ob ein Mitgesellschafter oder die Gesellschaft selbst bereit sei, die Stammanteile des Schuldners zum wirklichen Wert zu erwerben (VB 5). Mangels Einreichung einer solchen Offerte teilte das Betreibungsamt dem Schuldner mit Schreiben vom 15. Juni 2016 mit, dass es die Stammanteile anlässlich der nächsten betreibungsrechtlichen Gant versteigern werde (VB 7).