6. Nachdem das Regionalgericht Oberland auf die Aberkennungsklage des Schuldners mit Entscheid vom 16. Dezember 2015 nicht eingetreten war, beantragte der Beschwerdeführer am 8. Februar 2016 die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte in vollem Umfang von CHF 18‘455.00 zuzüglich Zins von 5% auf CHF 12‘200.00 seit 15. Oktober 2014. 7. Am 24. März 2016 vergütete das Betreibungsamt dem Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 868.70.