4. Am 19. Mai 2015 vollzog das Betreibungsamt für den Beschwerdeführer die Pfändung gegen den Schuldner in der Gruppe-Nr. ________. Gemäss Pfändungsprotokoll wurden 200 Stammanteile an der D.________(Unternehmung) zu einem Schätzwert von CHF 100.00 pro Anteil, ausmachend insgesamt CHF 20‘000.00 gepfändet (Vernehmlassungsbeilage [VB] 1). Anlässlich der Pfändung bestätigte der Schuldner ausdrücklich, dass er keine weiteren wertvollen und pfändbaren Vermögenswerte besitze, weder Grundeigentum besitze, noch solches an seine Ehefrau oder Dritte abgetreten oder verkauft habe (VB 1).