Vorliegend wurde der Empfang der Betreibungsbegehren zwar nicht durch eine ausdrückliche Formulierung bescheinigt, trotzdem geht dieser aus den Verfügungen vom 25. August 2016 sowie 1. und 2. September 2016 hervor. Die mit der Empfangsbestätigung bezweckte Beweissicherung ist damit gegeben. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten wird dem Betreibungsamt jedoch empfohlen, den Empfang der Betreibungsbegehren bei gleichzeitigem Rückzug in Zukunft ausdrücklich zu bescheinigen.