10 16.4 Abgesehen davon wurde der Zahlungsbefehl der Gesuchstellerin bis heute nicht zugestellt. Auf Nachfrage der Gesuchstellerin beim Betreibungsamt mit Schreiben vom 20. Juli 2016 (GB) habe diese zwar telefonisch die Bestätigung erhalten, dass eine Pfändung zu Lasten der Erbschaft des Verstorbenen im Gange sei. Die Zustellung der Akten durch das Betreibungsamt sei jedoch erst am 9. August 2016 erfolgt, wobei der Zahlungsbefehl den Unterlagen nicht beigelegt worden sei.