16.3 Die Gesuchstellerin behauptet, den Rechtsvorschlag unmittelbar nach der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Betreibungsamt ende Juli 2016 erhoben zu haben (vgl. oben E. 7). Infolgedessen kann nicht gesagt werden, dass sie den Inhalt des Zahlungsbefehls widerstandslos hingenommen hat. Kurze Zeit später erfolgte auch ihr Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist.