16. Bei Vorliegen einer fehlerhaften Zustellung des Zahlungsbefehls kann ausnahmsweise von dessen Nichtigkeit abgesehen werden (vgl. BGE 120 II 117). Dies ist vorliegend zu verneinen. Im Einzelnen: 16.1 Zustellungsmängel sind im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glauben zu beurteilen. Nach konstanter Rechtsprechung entfaltet selbst ein fehlerhaft, d.h. unter Verletzung der in Art. 64–66 SchKG enthaltenen allgemeinen Zustellungsvorschriften