14. Die Gesuchstellerin macht vorliegend eine fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls geltend und verlangt deshalb die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist gemäss Art. 33 Abs. 4 SchKG. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine mangelbzw. fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls grundsätzlich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gemäss Art. 17 ff. SchKG anzufechten ist. Dabei ist die zehntägige Beschwerdefrist zu beachten. Diese, sowie die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages, beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme (BGE 104 III