Die letzte Mahnung an die Erben durch die Gläubigerin sei am 19. Januar 2016 (für die Gesuchstellerin an deren damaligen Vertreter, Stefan Birrer, vom Erbschaftsamt) verschickt worden, unter Androhung der rechtlichen Konsequenzen. Im Juni 2016 hätten sich der Vertreter der Gläubigerin und der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin per Email und Telefon ausgetauscht, wobei anlässlich des Telefonats die Betreibung angesprochen worden sei. Weiter wies die Gläubigerin darauf hin, dass die Gesuchstellerin und F.________ in einem Streit um die Forderung der Gläubigerin stünden.