Die Gesuchstellerin begründet weiter, dass F.________ und sie in Bezug auf die Erbschaft im Streit stünden und völlig gegenlaufende Interessen verfolgen würde: F.________ stehe dabei auf der Seite der Gläubigerin und sei der Auffassung, dass dieser die Summe aus der Erbschaft entgegen der Rechtslage zustehe. Deshalb habe dieser auch keinen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erhoben, obwohl er damit wissentlich und willentlich der Erbschaft erheblichen Schaden zugefügt habe. Unter diesen Umständen, und weil F._____