Als Begründung führte die Gesuchstellerin an, dass sie am 6. Juli 2016 aufgrund eines Kontoauszuges vom 18. Juli 2016 der Bank I.________ erstmals erfahren habe, dass am 6. Juli 2016 vom Konto der Erbschaft ein Betrag von CHF 150‘000.00 an das Betreibungsamt überwiesen worden sei. Von einer Betreibung gegen die Erbschaft habe sie bzw. ihre Beiständin bis zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst.