2. Es sei festzustellen, dass mit Schreiben vom 22. Juli 2016 der Rechtsvorschlag fristgerecht erfolgt ist. 3. Es sei das Betreibungsamt Bern-Mittelland anzuweisen, den am 6. Juli 2016 gepfändeten Betrag von CHF 150‘000 zugunsten der Erbschaft G.________ sel. herauszugeben. 4. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.