8. Am 5. August 2016 reichte die Gesuchstellerin bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Wiederherstellung einer Frist gemäss Art. 33 Abs. 4 SchKG in der Betreibung Nr. .________ ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei zugunsten der Gesuchstellerin die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages gegen den Zahlungsbefehl der Betreibung Nr. .________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland wiederherzustellen. 2. Es sei festzustellen, dass mit Schreiben vom 22. Juli 2016 der Rechtsvorschlag fristgerecht erfolgt ist.