5. Mit Schreiben vom 5. Juli 2016 teilte das Betreibungsamt der Bank I.________ alsdann mit, dass es am 28. Juni 2016 eine Forderung gegenüber der Bank I.________ in unbekannter Höhe bis zum Betrag von CHF 150‘000.00 gepfändet habe und beantragte die Sperrung des Kontos lautend auf die Erbengemeinschaft des Verstorbenen. In der Folge wurde das Betreibungsamt mit Schreiben vom 5. Juli 2015 von der Bank I.________ informiert, dass diese den entsprechenden Betrag vom besagten Konto gesperrt und an das Betreibungsamt überwiesen habe (VB).