4. Am 27. Juni 2016 stellte die Gläubigerin beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren. Als empfangsberechtigte Erben wurde «entweder» die Gesuchstellerin «oder (wie bei Zustellung des Zahlungsbefehls) F.________» angegeben. In der Rubrik Bemerkungen wurde als Sicherungsmassnahme gemäss Art. 98 SchKG die amtliche Verwahrung des Kontos J.________ bei der Bank I.________ Bern, lautend auf die Erbengemeinschaft des Verstorbenen, beauftragt, dies im Umfang des Betrages von CHF 160‘000.00, inkl. Zinsen und Kosten des Betreibungsverfahrens.