17. Eine Aufweichung dieses Grundsatzes rechtfertigt sich - entgegen dem publizierten Entscheid ABS 10 425, Ziff. 14, besprochen und kritisiert in Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs (BlSchK) 2012, S 66 ff - auch bei einer proportionalen Aufteilung des Familienbedarfs grundsätzlich nicht: