ABS 16 152, publiziert August 2016 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 20. Juni 2016 Besetzung Oberrichter Bähler (Präsident i.V.) und Studiger, Oberrichterin Grütter sowie Gerichtsschreiber Knüsel Verfahrensbeteiligte X Schuldner/Beschwerdeführer und Betreibungsamt Y Gegenstand Regeste:  Art. 75, 265a SchKG  Schlägt der Betriebene Recht vor, mit der Formel "Rechtsvorschlag nicht zu neuem Vermögen gekommen", so ist dies als Einrede mangelnden neuen Vermögens und als Bestreitung der Schuld zu verstehen. Redaktionelle Vorbemerkungen: