Vorliegend hat die Beschwerdeführerin beide – alternativ zueinanderstehenden – Auswahlfelder «Rechtsvorschlag» und «Teilrechtsvorschlag» angekreuzt. Der Erklärungswille der Beschwerdeführerin geht aus dieser Darstellung jedoch selbst bei isolierter Betrachtung der beiden Kreuze nicht klar hervor. Zusätzlich brachte die Beschwerdeführerin aber die Bemerkung an, dass sie nicht mehr bzw. erst ab Ende Mai wieder Zahlungen leisten könne.