Es ist die Frage zu beantworten, ob überhaupt Rechtsvorschlag erhoben wurde und wenn ja, welche Wirkung diese Erklärung in einem späteren Verfahren entfaltet. Zu unterscheiden sind hinsichtlich der ersten Frage die Fälle, in denen nicht die bekannten Wendungen und Begriffe verwendet und die verwendeten Worte zuerst interpretiert werden müssen (z.B. «Die Forderung ist mir neu») sowie diejenigen Fälle, in welchen eine eindeutige Erklärung eines Rechtsvorschlages mit einer für den Rechtsvorschlag untauglichen Begründung versehen wurde (z.B. «Ich erhebe Rechtsvorschlag. Ich kann zurzeit mangels Arbeit nicht bezahlen.