Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Schuldnerin erklärte innert Frist mittels Ankreuzen der Auswahlfelder auf dem Zahlungsbefehl, dass sie Rechtsvorschlag und Teilrechtsvorschlag erhebe. Sie vermerkte handschriftlich unter der Rubrik Teilrechtsvorschlag, bestrittener Betrag, «CHF 500.00». Ebenfalls handschriftlich fügte sie folgende Begründung an: «kann leider nicht mehr Bezahlen!!! ab: Ende Mai das erste mal». Das Amt wies den Rechtsvorschlag zurück. Der dagegen erhobenen Beschwerde war kein Erfolg beschieden. Auszug aus den Erwägungen: (...)