Ausschliesslich zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung gelangte im Februar und März 2016 auch die X AG (Gläubigerin) an das Betreibungsamt Y und reichte insgesamt neun Betreibungsbegehren gegen unterschiedliche Schuldner ein. Im Begleitschreiben wurde auf den Zweck der Verjährungsunterbrechung hingewiesen und gleichzeitig der Rückzug der Betreibungen bekanntgegeben. Die Gläubigerin ersuchte sodann um gebührenfreie Bescheinigung des Eingangs (Art. 67 Abs. 3 SchKG). (…)