ABS 16 102 und 16 129, publiziert August 2016 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 19. Juli 2016 Besetzung Oberrichter Studiger (Präsident) und Geiser, Oberrichterin Grütter sowie Gerichtsschreiber Knüsel Verfahrensbeteiligte X AG Gläubigerin/Beschwerdeführerin und Betreibungsamt Y Gegenstand Betreibungskosten Regeste:  Art. 67 Abs. 3 SchKG; Art. 16 GebV SchKG  Behandlung von Betreibungsbegehren, die allein zwecks Verjährungsunterbrechung gestellt werden - und entsprechende Kostenfolgen. Redaktionelle Vorbemerkungen: Keine Auszug aus den Erwägungen: (...)